Rechtliche Aspekte der häuslichen Pflege

Transparente Bedingungen und faire Verträge zeichnen die Zusammenarbeit mit unseren Kunden aus. Amilia beruft sich auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. die Dienstleistungsfreiheit, die eine Möglichkeit darstellt, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland legal zu beschäftigen. Seit dem 1. Mai 2004 gilt die EU- Dienstleistungsfreiheit auch für Polen.

Die Mitarbeiterinnen unserer Partnerfirma in Warschau sind für gewöhnlich dort angestellt und werden, sofern sie Interesse haben nach Deutschland entsandt zu werden, ggf. geschult, vorbereitet und uns vorgestellt. Sie bleiben weiter bei unserer Partnerfirma angestellt. Die Tätigkeiten, die von den Betreuerinnen durchgeführt werden sollen, werden im Vorfeld klar definiert. Alle Sozialbeiträge und Versicherungen werden von dem Unternehmen, bei dem sie beschäftigt sind, übernommen. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland, sodass die Betreuerinnen, wenn nötig, selbstverständlich auch hier einen Arzt aufsuchen können.

Durch dieses Verfahren entstehen zwar minimal höhere Kosten als bei der "schwarzen" Variante, da die Krankenversicherung, Rentenbeiträge, Sozialabgaben und die Umsatzsteuer in Polen bezahlt werden muss, aber so ist die Leistung definitiv legal und alle Beteiligten sind auf der sicheren Seite.

Die Pflegekräfte zahlen Steuern und sind vollständig kranken- und sozialversichert. Garantiert wird diese ordentliche Beschäftigung über das EU-Formular A1 (früher: E101), das von den osteuropäischen Behörden ausgestellt wird. Alle Arbeitskräfte verfügen selbstverständlich über ein gültiges Formular und können dies vorweisen.

So erreichen Sie uns:

Telefon: 0203 398 555 90

Zusatzservice

An unserer Seite stehen erfahrende Ärzte und mediznische Gutachter. Fragen beantworten wir Ihnen gerne.