Glossar
Aktivierende Pflege
Aktivierende Pflege ist ein Pflegestil, der die (noch) vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen einer Person bei der Durchführung einzelner Pflegemaßnahmen mit einbezieht.
Alzheimer
Alzheimer ist eine Erkrankung des Gehirns, die zu den dementiellen Erkrankungen gezählt wird. Bei der Alzheimer-Erkrankung entstehen sogenannte Plaques oder Tangles zwischen den Nervenzellen - Eiweißablagerungen, durch die eine normale Kommunikation zwischen den Nervenzellen verhindert wird.
Demenz
Demenz ist eine allgemeine Bezeichnung für kognitiven sowie langfristig auch körperlichen Leistungsabbau bei älteren Menschen. Dabei werden zwei Formen unterschieden: Vaskuläre Demenz und Demenz Typ Alzheimer. Sog. sekundäre Demenzen entstehen als Folge anderer Erkrankungen.
Häuslicher Pflegedienst
Der Begriff "Häuslicher Pflegedienst" ist ein Synonym für "ambulante Pflege". Mitarbeiter eines Pfegedienstes besuchen den Patienten zu Hause und setzten pflegerische wie behandlungsspezifische Tätigkeiten um.
Intensivpflege
Intensivpflege bedeutet, dass eine besonders intensive Pflege der zu betreuenden Person notwendig ist. Intensivpflege stammt ursprünglich aus der Fachsprache der Krankenhaustätigkeiten. Auch die 24-Stunden-Betreuung kennt, im übertragenden Sinne, eine Intensivpflege.
MDK
MDK ist die Abkürzung für 'Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen'. Er ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Im Jahr 1989 wurde er mit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes als Nachfolgeorganisation des Vertrauensärztlichen Dienstes eingerichtet. Als unabhängiger Gutachterdienst unterstützt der MDK die Kranken- und Pflegekassen in sozialmedizinischen Fragen.
Mobile Pflege
Der Begriff "mobile Pflege" ist ein Synonym für "ambulante Pflege". Gemeint ist damit, dass die Pflegeleistungen nicht auf einen bestimmten Ort limitiert sind.
Patientenverfügung
Patientenverfügungen sind vorsorgliche Willensbekundigungen. In der Patientenverfügung legt der/die Pflegebedürftige fest, welche medizinischen und therapeutischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wenn er/sie nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen/ihren Willen verbindlich zu äussern.
Pflegebedarf
Pflegebedarf ist die Gesamtheit der Hilfen nach Art, Umfang und Dauer, die eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Ressourcen und dem Anspruch der Ganzheitlichkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens durch andere benötigt.
Pflegeberater
Ein Pflegeberater ist eine Person, die aus dem medizinischen-pflegerischen sowie sozialversicherungstechnischen Bereich kommen und nach §7a des SGB V ausgebildet wurde.